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VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 68-IV-04, 94-IV-04 |
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VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 68-IV-04, 94-IV-04 (https://dejure.org/2004,40197)
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Dresden, 08.06.2004 - 4 S 344/03
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 68-IV-04, 94-IV-04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 48-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 68-IV-04
Daher hat ein Beschwerdeführer bei der Rüge eines Grundrechtsverstoßes durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Verfahrens- oder sachlichen Rechts darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 48-IV-03; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 54-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 68-IV-04
Rügt er die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen, obliegt es ihm, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2004 - Vf. 54-IV-03, st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 83-IV-05 und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 68-IV-04/Vf. 94-IV-04, st. Rspr.).